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KI-Inhalte kennzeichnen: was Artikel 50 seit August verlangt

Seit dem 02.08.2026 gelten die Transparenzpflichten der KI-Verordnung. Die meisten Texte dazu richten sich an Konzerne. Hier steht, was eine kleine Website ändern muss, und was nicht.

Seit dem 02.08.2026 gelten die Transparenzpflichten des AI Act. Der Anwendungsbeginn steht in Artikel 113 der Verordnung (EU) 2024/1689. Der Digital Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744 vom 08.07.2026, hat Fristen für Hochrisiko-Systeme nach hinten geschoben, Artikel 50 war davon nicht betroffen.

Fast alles dazu ist für Konzerne mit Rechtsabteilung geschrieben. In einer kleinen Firma sieht die Lage anders aus: ein Chatfenster im Support, gelegentlich ein erzeugtes Titelbild, Textbausteine aus einem KI-Werkzeug. Was musst du an deiner Website ändern, und was nicht.

Das ist eine fachliche Einordnung und keine Rechtsberatung, für die verbindliche Bewertung deines Falls brauchst du jemanden mit Zulassung. Artikelnummern und Daten stammen aus dem Verordnungstext und der FAQ der Kommission zu Artikel 50, Abruf 21.08.2026.

Erst die Rolle klären, dann den Absatz suchen

Artikel 50 verteilt seine Pflichten auf zwei Rollen. Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und unter eigenem Namen auf den Markt bringt. Betreiber ist, wer ein solches System in eigener Verantwortung beruflich einsetzt, in Artikel 3 Nummer 4 heißt diese Rolle deployer. Wer ein Chatbot-Widget einbindet, ein Bildwerkzeug im Browser benutzt oder Text aus einem KI-Dienst übernimmt, ist Betreiber.

Damit fallen zwei der vier Absätze für dich weg. Die Unternehmensgröße ändert daran nichts, denn Artikel 50 enthält keine Schwelle nach Umsatz oder Beschäftigtenzahl. Ein Einzelunternehmer, der ein KI-System beruflich nutzt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung, genauso wie ein Konzern.

Die vier Absätze, einzeln und nicht vermischt

Absatz 1: das Chatfenster sagt, dass es eine Maschine ist

Absatz 1 verpflichtet den Anbieter. KI-Systeme, die zur direkten Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind, müssen so gestaltet sein, dass die betroffene Person erfährt, dass sie mit einem KI-System interagiert. Der Hinweis entfällt, wenn das aus Sicht einer angemessen informierten, aufmerksamen und verständigen natürlichen Person ohnehin offensichtlich ist, unter Berücksichtigung der Umstände und des Verwendungskontexts.

Die Pflicht liegt beim Anbieter deines Widgets, die sichtbare Folge steht auf deiner Seite. Fehlt der Hinweis, ist eine Zeile über dem Eingabefeld schneller gesetzt als die Zuständigkeit geklärt.

Absatz 2: die maschinenlesbare Kennzeichnung ist Anbietersache

Absatz 2 verpflichtet ebenfalls den Anbieter. Wer ein KI-System anbietet, das synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugt, muss dafür sorgen, dass die Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sind. Gemeint sind Wasserzeichen und Metadaten.

Hier steht die Ausnahme, die am häufigsten an der falschen Stelle zitiert wird. Im Wortlaut gilt die Pflicht nicht, soweit die KI-Systeme eine Unterstützungsfunktion für die Standardbearbeitung ausüben oder die vom Betreiber bereitgestellten Eingabedaten oder deren Semantik nicht wesentlich verändern. Diese Ausnahme gehört zur Anbieterpflicht aus Absatz 2 und erlaubt dem Betreiber nicht, auf eine Offenlegung nach Absatz 4 zu verzichten.

Die Leitlinien der Kommission nennen weitere Fälle: kurze Zahlen-, Symbol- oder Buchstabenfolgen, Quellcode und reine Maschine-zu-Maschine-Ausgaben. Für generative Systeme, die vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebracht wurden, greift die maschinenlesbare Kennzeichnung laut Kommission erst ab dem 02.12.2026. Diese Schonfrist betrifft nur Absatz 2 und nur Altsysteme, welche Norm sie trägt, ordnen die Quellen unterschiedlich zu. Betreiberpflichten verschiebt sie nicht.

Absatz 3: Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung

Absatz 3 verpflichtet den Betreiber: Wer ein Emotionserkennungssystem oder ein System zur biometrischen Kategorisierung einsetzt, informiert die betroffenen Personen über den Betrieb und verarbeitet personenbezogene Daten nach der DSGVO. Wenn du weder Gesichter noch Stimmen auswertest, ist dieser Absatz für dich erledigt.

Absatz 4, erster Teil: Deep Fakes

Absatz 4 enthält zwei getrennte Tatbestände. Der erste betrifft Bild, Ton und Video: Wer ein KI-System einsetzt, das solche Inhalte erzeugt oder manipuliert und damit einen Deep Fake herstellt, legt offen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde.

Hier, und nur hier, steht die Einschränkung für Kunst. Ist der Inhalt Teil eines offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder analogen Werks, beschränkt sich die Transparenzpflicht darauf, das Vorhandensein solcher Inhalte offenzulegen, und zwar so, dass die Darbietung oder der Genuss des Werks nicht beeinträchtigt wird. Auf KI-Text lässt sich das nicht übertragen.

Absatz 4, zweiter Teil: veröffentlichter Text zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse

Der zweite Tatbestand trifft Text. Betreiber eines KI-Systems, das Text erzeugt oder manipuliert, der veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, legen offen, dass der Text künstlich erzeugt oder manipuliert wurde.

Nach der FAQ der Kommission müssen dafür drei Merkmale kumulativ vorliegen: Der Text ist veröffentlicht, er dient der Information der Öffentlichkeit, und er betrifft eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse. Fehlt eines davon, greift die Pflicht nicht.

Veröffentlicht heißt nach der Auslegung der Kommission: zugänglich für eine unbestimmte, hinreichend große Zahl nicht miteinander verbundener potenzieller Leser, gleichzeitig oder nacheinander, entgeltlich oder unentgeltlich. Ein offener Blog erfüllt das, ein Newsletter je nach Verteilerkreis eher auch als nicht.

Als Angelegenheiten von öffentlichem Interesse nennt die Kommission beispielhaft Politik und demokratische Prozesse, öffentliche Verwaltung und Dienstleistungen, Justiz und Strafverfolgung, öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz, Verbrauchersicherheit sowie wirtschaftliche, wissenschaftliche und kulturelle Entwicklungen. Ein Produktbeitrag liegt erkennbar außerhalb dieser Liste.

Was redaktionelle Kontrolle bedeutet, und was dafür nicht genügt

Für Text gibt es eine Ausnahme, und sie ist in der Praxis die wichtigste des ganzen Artikels. Die Offenlegungspflicht entfällt, wenn der KI-erzeugte Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Die Kommission füllt die drei Begriffe. Menschliche Überprüfung heißt die bewusste Prüfung des Inhalts durch eine oder mehrere natürliche Personen mit einschlägigem Wissen und fachlichem Urteilsvermögen. Redaktionelle Kontrolle heißt, dass eine verantwortliche redaktionelle Stelle den Inhalt aus inhaltlichen Gründen billigen, ändern oder ablehnen kann, einschließlich Faktenprüfung. Redaktionelle Verantwortung heißt, dass eine Person die letztliche rechtliche Verantwortung trägt.

Und jetzt der Satz, auf den es ankommt. Oberflächliche, rein formale oder verfahrensmäßige Prüfungen genügen ausdrücklich nicht, als Beispiel nennt die Kommission die Rechtschreib- und Grammatikkorrektur. Wer einen erzeugten Text überfliegt, zwei Kommas setzt und veröffentlicht, hat keine redaktionelle Kontrolle ausgeübt. Wer die Aussagen prüft, Zahlen gegen die Quelle hält und mit Namen dafür geradesteht, hat sie ausgeübt.

Kurz gesagt: Die Ausnahme für Unterstützungsfunktionen steht in Absatz 2 und hilft dem Anbieter. Die Ausnahme für Kunst steht in Absatz 4 und gilt für Deep Fakes. Die Ausnahme für redaktionelle Kontrolle steht ebenfalls in Absatz 4 und gilt für Text. Wer die drei mischt, argumentiert an der eigenen Pflicht vorbei.

Fünf Fälle von einer kleinen Website

Die Tabelle ist eine fachliche Einordnung, keine Zusicherung.

Fall auf deiner WebsiteWelcher AbsatzWer ist verpflichtetWas zu tun ist
Chatbot im Support-WidgetAbsatz 1Anbieter des ChatbotsSelbst nachsehen, ob der Hinweis erscheint. Fehlt er, eine Zeile über dem Eingabefeld setzen. Das ist schneller erledigt als die Klärung der Zuständigkeit.
KI-erzeugtes Titelbild im BlogAbsatz 2 beim Anbieter, Absatz 4 nur beim Deep FakeAnbieter, du selbst nur beim Deep FakeEin Symbolbild ohne erkennbare reale Person ist kein Deep Fake. Eine Angabe in der Bildunterschrift ist dann freiwillig und trotzdem sinnvoll.
Produkttext aus einem KI-Werkzeug, danach inhaltlich überarbeitetAbsatz 4, TextBetreiber, also duIn aller Regel keine Pflicht. Ein Produkttext informiert die Öffentlichkeit nicht über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse, und die inhaltliche Überarbeitung erfüllt zusätzlich die Ausnahme der redaktionellen Kontrolle.
Newsletter-Betreffzeilen aus einem VorschlagswerkzeugAbsatz 4, TextBetreiber, also duKeine Pflicht. Es fehlt das Merkmal der Angelegenheit von öffentlichem Interesse. Kurze Zeichenfolgen nimmt die Kommission zudem von der maschinenlesbaren Kennzeichnung nach Absatz 2 aus.
Deep Fake in einer WerbeanzeigeAbsatz 4, Deep FakeBetreiber, also duOffenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde, spätestens bei der ersten Exposition. Die Einschränkung für offensichtlich künstlerische Werke trägt bei Werbung nicht.

Wie eine Kennzeichnung aussieht, ohne die Seite zu verunstalten

Absatz 5 regelt Zeitpunkt und Form: Die Information wird spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Exposition in klarer und unterscheidbarer Weise bereitgestellt, unter Beachtung der Barrierefreiheitsanforderungen. Übersetzt heißt das: am Inhalt selbst statt in der Datenschutzerklärung, als Hinweis erkennbar statt im Fließtext versteckt, und als echter Text für den Screenreader.

Unauffällig lösen lässt sich das trotzdem. Bei einem erzeugten Bild reicht eine Bildunterschrift in normaler Schriftgröße, dazu ein alt-Text mit der Herkunft. Bei einem Chatfenster reicht eine Zeile über dem Eingabefeld. Bei einem Beitrag reicht eine Zeile an derselben Stelle wie die Angabe zum Autor. Ein Modal braucht dafür niemand.

Der Code of Practice ist freiwillig, die Pflicht ist es nicht

Zu Artikel 50 gibt es einen Code of Practice on Transparency of AI-generated Content. Die Endfassung wurde am 10.06.2026 veröffentlicht, erarbeitet von unabhängigen Sachverständigen in einem vom AI Office moderierten Verfahren. Ende Juli 2026 hatten rund 190 Unternehmen und Organisationen unterzeichnet.

Die Kommission stellt selbst klar, dass die Teilnahme freiwillig bleibt, während die Transparenzanforderungen aus Artikel 50 rechtliche Pflichten sind. Unterzeichner können über den Kodex die Einhaltung der Absätze 2, 4 und 5 nachweisen, alle anderen belegen sie auf anderem geeignetem Weg. Dazu kommen die Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten vom 20.07.2026, die nicht bindend sind.

Eine harmonisierte Norm zur Kennzeichnung gibt es bisher nicht, weder die Kommissionsseite zum Kodex noch die FAQ nennen eine im Amtsblatt gelistete Norm. Die Kommission spricht von technischen Lösungen, die wirksam, interoperabel, robust und zuverlässig sein sollen, soweit technisch machbar.

Was ein Verstoß kostet, und wer ihn verfolgt

Die Sanktionen stehen in Artikel 99. Absatz 4 Buchstabe g nennt ausdrücklich die Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber nach Artikel 50. Der Rahmen liegt bei bis zu 15.000.000 Euro oder, bei Unternehmen, bis zu 3 Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Start-ups kehrt Artikel 99 Absatz 6 das um: Dort gilt für jede Geldbuße nach den Absätzen 3, 4 und 5 der jeweils niedrigere der beiden Werte. Die Erleichterung betrifft die Höhe der Buße, die Pflicht bleibt.

In Deutschland steht die Aufsichtsstruktur seit kurzem. Das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz, kurz KI-MIG, wurde im BGBl. 2026 I Nr. 233 vom 28.07.2026 verkündet und ist am 29.07.2026 in Kraft getreten. Bei der Bundesnetzagentur entsteht ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die KI-Verordnung, kurz KoKIVO. Das Gesetz wählt einen hybriden Ansatz, Landesbehörden bleiben teilweise zuständig, etwa im Medienbereich. Welche Behörde einen Blogbetreiber wegen fehlender Kennzeichnung belangen würde, ließ sich am 21.08.2026 nicht belastbar feststellen.

Der Vergleich mit dem Cyber Resilience Act ist lehrreich: Dort steckt das deutsche Durchführungsgesetz noch im Verfahren, während die Meldepflicht ab dem 11.09.2026 unmittelbar gilt. Beim AI Act war das Durchführungsgesetz vor dem Anwendungsbeginn in Kraft. Ob du Hersteller im Sinne des CRA bist, klärt der Beitrag über CRA und Open Source.

Die Grauzone, die diesen Beitrag selbst betrifft

Ein Fachbeitrag über Regulierung ist ein Grenzfall. Die Liste der Kommission nennt wirtschaftliche Entwicklungen und Verbrauchersicherheit, was dafür spricht, dass ein solcher Text eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse berührt. Eine Entscheidung dazu gibt es nicht, und eine Behördenaussage zu Unternehmensblogs war nicht zu finden. Das ist eine Auslegung und kein Zitat.

Wir gehen deshalb den einfachen Weg: Jeder Beitrag hier wird von einem Menschen inhaltlich geprüft, Zahlen werden gegen die Quelle gehalten, und für die Veröffentlichung steht ein Name gerade. Damit greift die Ausnahme der redaktionellen Kontrolle, unabhängig davon, wie die Frage nach dem öffentlichen Interesse ausgeht.

Was das für die Plugins von hafenstudios heißt

Nachgesehen statt behauptet: Von den Produktseiten, die dafür in Frage kommen, nennt genau eine eine KI-Funktion. Wellenbrecher führt in der Pro-Stufe eine KI-Zweitmeinung, die mit deinem eigenen Zugangsschlüssel arbeitet und ein optionales Add-on zum dauerhaft kostenlosen Core ist. Die Produktseiten von Adjet und Kurato führen derzeit keine KI-Funktion auf.

Daran hängt die Rollenverteilung. Läuft eine KI-Funktion mit deinem Schlüssel auf deiner Installation, bist du der Betreiber im Sinne des Artikels 50, und die Pflichten aus Absatz 3 und Absatz 4 treffen dich. Eine Compliance-Zusage können wir nicht geben, weil wir nicht wissen, was du damit veröffentlichst.

Die KI-Zweitmeinung selbst bewertet eingehende Einsendungen und erzeugt keine veröffentlichten Inhalte. Auch das ist eine Einordnung und keine Rechtsberatung.

Newsletter und Kontaktdaten im eigenen WordPress

Kurato verschickt über deinen eigenen Anbieter-Zugang, mit deinen Schlüsseln, und die Kontaktdaten bleiben in deiner Datenbank. Wenn du Text mit einem KI-Werkzeug vorbereitest, bleibt die Kennzeichnung damit in deiner Hand.

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Was in der Free-Stufe steckt und wo Pro anfängt, steht auf der Preisseite.

Häufige Fragen

Gilt Artikel 50 auch für Einzelunternehmer und kleine Firmen?

Ja. Artikel 50 enthält keine Schwelle nach Umsatz oder Beschäftigtenzahl. Wer ein KI-System beruflich einsetzt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung, unabhängig von der Unternehmensgröße. Eine größenabhängige Erleichterung gibt es nur bei der Höhe der Geldbuße, über Artikel 99 Absatz 6.

Muss ich jeden Text kennzeichnen, an dem eine KI mitgeschrieben hat?

Nein. Die Offenlegungspflicht aus Absatz 4 greift nur, wenn drei Merkmale zusammen vorliegen: Der Text ist veröffentlicht, er dient der Information der Öffentlichkeit, und er betrifft eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse. Ein Produkttext oder eine Release-Notiz erfüllt das dritte Merkmal in aller Regel nicht.

Reicht es, wenn ich den KI-Text noch einmal durchlese?

Das kommt darauf an, was beim Durchlesen passiert. Die Kommission verlangt eine bewusste Prüfung des Inhalts durch eine Person mit einschlägigem Wissen und fachlichem Urteilsvermögen, mit der Möglichkeit, den Inhalt aus inhaltlichen Gründen zu ändern oder abzulehnen. Oberflächliche, rein formale oder verfahrensmäßige Prüfungen genügen ausdrücklich nicht, als Beispiel nennt die Kommission die Rechtschreib- und Grammatikkorrektur.

Muss ich alte Beiträge nachträglich kennzeichnen?

Nein, eine Rückwirkung gibt es nicht. Inhalte, die vor dem 02.08.2026 erzeugt wurden, müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Ein Sonderfall bleibt: Wer einen vor dem 02.08.2026 erzeugten Text am oder nach dem 02.08.2026 veröffentlicht, muss ihn nach Angabe der Kommission kennzeichnen, sofern die Voraussetzungen des Absatzes 4 vorliegen.

Wer kontrolliert das in Deutschland?

Das KI-MIG ist am 29.07.2026 in Kraft getreten und richtet bei der Bundesnetzagentur ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die KI-Verordnung ein, kurz KoKIVO. Das Gesetz wählt einen hybriden Ansatz, Landesbehörden bleiben teilweise zuständig, etwa im Medienbereich. Welche Behörde konkret einen Blogbetreiber wegen einer fehlenden Kennzeichnung belangen würde, war am 21.08.2026 nicht belastbar zu klären.

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